Corona-Update: Außengastronomie wieder geöffnet

Back Company Bergisch Gladbach Außengastronomie wieder geöffnet

Back Company Bergisch Gladbach öffnet Terrasse und Zelt

Das Land NRW hat offiziell festgestellt, dass die Inzidenz im Rheinisch-Bergischen Kreis stabil unter 100 liegt und die Bundesnotbremse ab Freitag, 21.05.2021 nicht mehr gilt. Damit dürfen wir ab sofort die Außengastronomie wieder starten.

Hurra!!! Nach fast 7 Monaten dürfen wir endlich wieder unser Außen-Café öffnen. Alle Möbel sind aus dem Winterschlaf geweckt und die Terrasse erstrahlt in neuem Glanz. Nun können wir auch endlich unser gemütliches Zelt, das viel zu lange ungenutzt vor unserer Tür stand, einweihen.

Egal, wie das Wetter in den nächsten Tagen wird, wir sind startklar, gut gerüstet und vor allem unheimlich aufgeregt.

Regeln im Außen-Café

Die Entwicklung ist erfreulich. Die Inzidenzzahlen in ganz Deutschland fallen, die Imfpungen gehen voran. Trotzdem ist die Pandemie leider noch nicht vorbei. Es gelten deshalb einige Regeln, um den Café-Aufenthalt mit Sicherheit genießen zu können.

  • Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor
  • Es herrscht Medizinische Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Masken) auf sämtlichen Wegen, z.B. zum Platz oder zur Toilette. Am Tisch dürfen die Masken abgelegt werden.
  • Kontaktdaten werden zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten erfasst.
  • Gäste müssen einen Negativnachweis (Schnelltest, Impfpass, Genesungsbescheinigung) vorlegen.

Was ist ein Negativnachweis?

Vom Schnelltest oder PCR-Test über Impfpass bis hin zu einer Genesungsbescheinigung gibt es verschiedene Nachweise, die sicherstellen, dass von uns keine Gefährdung für andere aus geht. Die kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein:

  • Eine Bescheinigung aufgrund eines negativen PCR-Tests oder die Bescheinigung aufgrund eines Antigen-Schnelltest.
  • der Test, einschließlich Datum und Uhrzeit der Testung, muss durch eine Untersuchungsstelle erfolgt sein und darf nicht länger als 48 Stunden her sein.
  • Die Stadt Bergisch Gladbach gibt in den hiesigen Testzentren ein QR-Code-Armband (Lola-Pass) aus, dass per Handy ausgelesen werden kann, um das Testergebnis zu sehen. Wer dies nutzt, benötigt keinen Ausdruck mehr.
  • Nachweis des vollständigen Impfschutzes (liegt vor, wenn seit der letzten vorgesehenen Impfdosis mehr als 14 Tage vergangen sind – siehe Impfpass)
  • Nachweis der Genesung von einer Covid19-Infektion. Diese stellt das Gesundheitsamt derzeit für die betroffenen Patienten aus.
  • Achtung: Ein im privaten Raum durchgeführter Selbsttest ist grundsätzlich nicht als geforderter Nachweis ausreichend.

Vieles ist bereits bekannt und für uns alle in den letzten Monaten zur Selbstverständlichkeit geworden. Manches ist neu und wir müssen uns vielleicht noch daran gewöhnen, aber bleiben Sie gelassen. Wir sind für Sie da und stehen für Ihre Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Gemeinsam werden wir uns zurecht finden und mit etwas Rücksicht aufeinander wieder viele schöne Stunden erleben dürfen.

Und es besteht Hoffnung: Wenn die Inzidenzwerte weiterfallen (unter 50), dürfen wir im nächsten Schritt auch die Innengastronomie wieder für Sie öffnen.